Lohnbuchführung/Lohnbuchhaltung, Baulohn

Als Steuerberater erstellen wir für Sie Ihre Lohnbuchhaltung oder Baulohnbuchhaltung pünktlich und komplett mit allen dazu gehörigen Meldungen und Bescheinigungen wie

  • Lohnsteueranmeldungen
  • Beitragsmeldungen an die Krankenkassen
  • An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer bei den Krankenkassen
  • Alle vielfältigen Bescheinigungen und Vordrucke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • An-, Ab- und Jahresmeldungen bei der Soka-Bau und Galabau
  • Beratung bei Anfragen im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung
  • Klärung bei Rückfragen der Krankenkassen

Den Umfang der Tätigkeiten, die wir als Steuerberater im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung oder Baulohnbuchhaltung für Sie übernehmen, stimmen wir in einem gemeinsamen Gespräch ab.

Sie wünschen,

  • dass der Steuerberater möglichst die komplette Lohnbuchhaltung übernimmt und Sie damit möglichst umfangreich freistellt, oder
  • dass wir als Steuerberater die Lohnabrechnungen erstellen, aber Bescheinigungen, Fragebögen und andere Formulare im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung möchten Sie selbst bearbeiten, oder
  • nur eine gelegentliche Beratung im Bedarfsfalle zur Lohnbuchhaltung durch den Steuerberater und erstellen im Übrigen die Lohnbuchhaltung selbst.

Betriebsprüfungen

Als Steuerberater übernehmen wir für Sie die Mitwirkung bei den Betriebsprüfungen

  • der Deutschen Rente
  • des Finanzamtes
  • der Soka Bau
  • der Arbeitsagentur und
  • anderer Institutionen

In der Regel finden die Prüfungen in unseren Räumen statt. Wir legen den Prüfern die erforderlichen Unterlagen vor – in letzter Zeit zunehmend in elektronischer Form. Wir beantworten die Fragen der Prüfer und besorgen –soweit möglich – fehlende Unterlagen. Einmal jährlich finden in unseren Räumen Sammel-Betriebsprüfungen der Deutschen Rente für die von uns betreuten Betriebe statt, soweit diese Betriebe gerade in den vierjährigen Prüfungsrythmus fallen. Die Deutsche Rente muss alle Betriebe im Abstand von vier Jahren prüfen.

Problemlösungen

Gelegentlich werden wir als Steuerberater beauftragt, Lösungen für scheinbar unlösbare Herausforderungen zu finden. Wir stellen uns diesen Herausforderungen. Wir helfen Ihnen bei

  • der Aufarbeitung von liegen gebliebener Lohnbuchhaltung oder Baulohnbuchhaltung
  • durch Hilfestellung bei der Organisation der Lohnbuchhaltung und Baulohnbuchhaltung, um sie auf eine gesetzliche Grundlage zu führen
  • eben auch gerne bei der Bewältigung der Vergangenheit.

Unser Einzugsbereich

Als Steuerberater sind wir im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Erfahrungsgemäß ist aus praktischen Gründen ohnehin in fast allen Fällen der Postweg/E-Mail/Fax zum Austausch der Belege ausreichend. Meist ist nur zu Beginn der Zusammenarbeit ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem sich bisher in allen Fällen eine Möglichkeit ergeben hat. Darüber hinaus stehen ja auch die Kommunikationswege über E-Mail und Telefon offen, die von uns auch umfangreich genutzt werden.

Viele unserer Auftraggeber kommen aus den Gemeinden Oststeinbek, Barsbüttel, Reinbek, Trittau, Bergedorf, Wentorf, Aumühle, Stapelfeld und  Billstedt. Dabei handelt es sich auch um Handwerker, Bauunternehmen, Trockenbauer, Maler und andere Gewerbebetreibende oder Freiberufler. Die Betriebe, die wir betreuen, werden unter verschiedenen Rechtsformen betrieben wie GmbH,  UG, Einzelunternehmung, GmbH & Co. KG oder GbR.