Jahresabschlüsse

Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahme- Überschussrechnungen und betrieblichen Steuererklärungen

Jahresabschlüsse

Als Steuerberater erstellen wir Ihre Jahresabschlüsse. Es gehört zu unseren Kernaufgaben.

Wir erstellen Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen und zwar

  • GmbH
  • GmbH & Co. KG
  • UG (haftungsbeschränkt)

  • UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • KG
  • oHG (offene Handelsgesellschaft)
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • Einzelunternehmen

Der Jahresabschluss setzt sich zusammen aus

  • Bilanz und
  • Gewinn- und Verlustrechnung

und ist bei Kapitalgesellschaften je nach Größe der Gesellschaft zu ergänzen um den

  • Anhang und
  • Lagebericht

Sie erhalten Ihren Jahresabschluss in gebundener Ausfertigung zur Vorlage bei Ihren Kreditinstituten und zur Aufbewahrung in Ihren Unterlagen.

Beim Finanzamt – sowie falls erforderlich, auch beim elektronischen Bundesanzeiger – geben wir Ihren Jahresabschluss in elektronischer Form ab.

Die Verpflichtung zur Offenlegung oder Hinterlegung eines Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger besteht für Kapitalgesellschaften und für die GmbH & Co. KG und UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.

Besteht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nicht, erfolgt die vereinfachte Gewinnermittlung durch Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung, abgekürzt EÜR.

Einnahmen-Überschussrechnung, abgekürzt EÜR

Als Steuerberater erstellen wir Ihre Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zusammen mit Ihren Steuererklärungen. Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist als Alternative zum Jahresabschluss die einfachere Gewinnermittlung.

Sie darf angewendet werden, wenn der Jahresumsatz € 600.000 und der Gewinn € 60.000 nicht überschreitet. Diese Größenbeschränkung gilt aber nicht für Freiberufler. Sie sind für die Anwendung der Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) an keine Größenbeschränkung gebunden.

Betriebliche Steuererklärungen

Als Steuerberater erstellen wir Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Sie gehören gewissermaßen zur Erstellung der Gewinnermittlung durch Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) dazu. Im Einzelnen handelt es dabei um

  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Einkommensteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Einkünfte für Personengesellschaften

Private Steuererklärungen für Unternehmer

Als Steuerberater erstellen wir Ihre Steuererklärungen für den privaten Bereich:

  • Einkommensteuererklärung 
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung

Unser Einzugsbereich

Als Steuerberater sind wir im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Erfahrungsgemäß ist aus praktischen Gründen ohnehin in fast allen Fällen der Postweg/E-Mail/Fax zum Austausch der Belege ausreichend. Meist ist nur zu Beginn der Zusammenarbeit ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem sich bisher in allen Fällen eine Möglichkeit ergeben hat. Darüber hinaus stehen ja auch die Kommunikationswege über E-Mail und Telefon offen, die von uns auch umfangreich genutzt werden.

Viele unserer Auftraggeber kommen aus den Gemeinden Oststeinbek, Barsbüttel, Reinbek, Trittau, Bergedorf, Wentorf, Aumühle, Stapelfeld und  Billstedt. Dabei handelt es sich auch um Handwerker, Bauunternehmen, Trockenbauer, Maler und andere Gewerbebetreibende oder Freiberufler. Die Betriebe, die wir betreuen, werden unter verschiedenen Rechtsformen betrieben wie GmbH,  UG, Einzelunternehmung, GmbH & Co. KG oder GbR.