Als Steuerberater sind wir tätig für mittelgroße Unternehmen bis hin zu Kleinunternehmen (Nebenerwerb) und erstellen Ihre:
- Jahresabschlüsse, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang
- Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR)
- Steuererklärungen
- Finanzbuchführung
- Lohnbuchführung
- Baulohn
Selbstverständlich gehört dazu die steuerliche, handelsrechtliche und wirtschaftliche Beratung in allen anfallenden Angelegenheiten einschließlich der
- Betreuung und Übernahme der Vertretung bei Betriebsprüfungen des Finanzamtes, der Krankenkassen, der deutschen Rentenversicherung, des Zolls, der Sozialkasse Bau, der Arbeitsagentur und anderen.
- Nachholung von versäumten Steuererklärungen
- Berichtigung von abgegebenen Steuererklärungen
- Nacherklärung von bisher nicht erklärten Angaben
Steuerberatung für Privathaushalte
Wir erstellen Ihre
- Einkommensteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
- Schenkungssteuererklärungen
und werden darüber hinaus für Sie tätig bei allen Arten von Problemen, die Sie mit dem Finanzamt haben könnten, wie z. B.:
- Fragen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen
- Gestaltende Steuerberatung bei Erbangelegenheiten
- Allen anderen Fragen in steuerlichen Angelegenheiten