Private Steuererklärung

Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen

Private Steuererklärungen: Als Steuerberater erstellen wir Ihre Steuererklärungen für den privaten Bereich:

  • Einkommensteuererklärung 2022 und weitere Jahre davor
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung

Einkommensteuererklärung: Zur Vorbereitung Ihrer Einkommensteuererklärung klären wir vorab gemeinsam mit Ihnen,

  • ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben,
  • welche Fristen für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung gelten
  • ob es sinnvoll ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und ob es sich lohnt,
  • ob alle Einnahmen, die Sie haben, steuerpflichtig sind,
  • welche Aufwendungen Sie absetzen können (Arbeitszimmer, Handwerkerkosten, Pflegekosten, Kinderbetreuung, Versicherungsbeiträge, Spenden, und vieles anderes mehr),
  • ob Sie noch für vorangegangene Jahre eine Einkommensteuererklärung abgeben können oder abgeben müssen.

Anschließend erstellen wir als Steuerberater Ihre Einkommensteuererklärung. Sie erhalten einen kompletten Ausdruck Ihrer Einkommensteuererklärung, den Sie durchsehen und anschließend behalten. Die Einkommensteuererklärung selbst übertragen wir darauf nach Ihrer Zustimmung auf elektronischem Wege an das Finanzamt.

Im Jahre 2023 können noch in allen Fällen Steuererklärungen für die Jahre 2022, 2021, 2020, 2019 abgegeben werden. Für die Jahre davor kommt es jeweils auf Ihre persönlichen Verhältnisse an. Dies würden wir gerne im ersten kostenfreien Gespräch mit Ihnen abklären. Rufen Sie uns einfach an.

 

Erbschaftsteuererklärung

 

Schenkungssteuererklärung

 

Unser Einzugsbereich

Als Steuerberater sind wir im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Erfahrungsgemäß ist aus praktischen Gründen ohnehin in fast allen Fällen der Postweg/E-Mail/Fax zum Austausch der Belege ausreichend. Meist ist nur zu Beginn der Zusammenarbeit ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem sich bisher in allen Fällen eine Möglichkeit ergeben hat. Darüber hinaus stehen ja auch die Kommunikationswege über E-Mail und Telefon offen, die von uns auch umfangreich genutzt werden.

Viele unserer Auftraggeber kommen aus den Gemeinden Oststeinbek, Barsbüttel, Reinbek, Trittau, Bergedorf, Wentorf, Aumühle, Stapelfeld und  Billstedt. Dabei handelt es sich auch um Handwerker, Bauunternehmen, Trockenbauer, Maler und andere Gewerbebetreibende oder Freiberufler. Die Betriebe, die wir betreuen, werden unter verschiedenen Rechtsformen betrieben wie GmbH,  UG, Einzelunternehmung, GmbH & Co. KG oder GbR.